Das EU Mobilitätspaket I soll für bessere Arbeits- und gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Seine Regelungen werden seit August 2020 nach und nach umgesetzt – mit bisher überschaubaren Auswirkungen auf die Werkstätten. Mit der Einführung des neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version wird es jetzt aber auch für Werkstätten spannend. Denn nachdem dieser bereits seit August 2023 für neu zugelassene Nutzfahrzeug vorgeschrieben ist, folgen in diesem Jahr die ersten Bestandsfahrzeuge. Wie so oft werden ungeliebte neue Pflichten von den Flotten aber eher zaghaft umgesetzt – und der Ansturm bei den Werkstätten zum Jahresende ist vorprogrammiert. Umso wichtiger ist es, die Flottenkunden aktiv auf die Nachrüstpflicht hinzuweisen, um Überstunden und Anrufe verzweifelter Kunden zur Weihnachtszeit zu vermeiden.

 

EU Mobilitätspaket I: Was steckt drin für Werkstätten?

Lkw und Busse, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Transport eingesetzt werden, müssen in den kommenden zwei Jahren für die Nachrüstung in die Werkstatt. Die konkreten Fristen:

  • 12.2024: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit alten analogen oder digitalen Fahrtenschreibern der ersten Version
  • 08.2025: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und einem intelligenten Tachographen der ersten Version
  • 06.2026: Leichte Nutzfahrzeuge und Vans über 2,5 Tonnen

An diesem Zeitplan wird sich – entgegen allen Gerüchten – auch nichts ändern, wie die EU-Kommission im März 2024 nochmals deutlich gemacht hat.

Zusätzlich ergeben sich durch die Einführung des intelligenten Tachographen der zweiten Version Änderungen bei der vorgeschriebenen periodischen Prüfung nach § 57b StVZO, die Werkstätten beachten müssen. Zum Beispiel muss jetzt der standardmäßige Ladungstyp in den gesetzlichen Parametern programmiert werden und die Geräte müssen gesetzlich erforderliche Updates wie die Kartenaktualisierung durchführen können.

 

Warum Flottenkunden den Tachographen frühzeitig nachrüsten sollten

Für eine frühzeitige Nachrüstung sprechen mehrere Faktoren:

  1. Freie Werkstattkapazitäten: Werkstätten und ihre Tachographen-Experten haben jetzt noch eher freie Termine als zum Jahreswechsel, wenn der Stau vor dem Werkstatt-Tor lang ist.
  2. Effizienz: Es ist sinnvoll, den Termin zum Nachrüsten mit der ohnehin notwendigen periodischen Prüfung zusammenzulegen. So haben Werkstätten keine doppelte Arbeit am selben Fahrzeug in einer kurzen Zeitspanne, und Flottenbetreiber sparen sich teure Standzeiten. Gleichzeitig haben sie die Sicherheit, auch im Januar grenzüberschreitend unterwegs sein zu können.
  3. Drohende Strafen: Jeder, der der Pflicht zum Einbau des neuen Tachographen nicht rechtzeitig nachkommt, muss tief in die Tasche greifen. Wer mit einem veralteten Fahrtenschreiber erwischt wird, dem winkt zum Beispiel in Deutschland ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro. Und durch die Remote-Scanning-Technologie identifizieren die Behörden mittlerweile die schwarzen Schafe quasi im Vorbeifahren.

 

Einfache Tachographennachrüstung mit den VDO-Tools und -Services

Da rollt also eine recht große Nachrüstwelle auf Nutzfahrzeugwerkstätten zu. Grund genug, um die eigenen Arbeitsprozesse zu optimieren und sogar Kosten zu senken, denn VDO bietet smarte „Alles aus einer Hand"-Lösungen, um die gesetzlichen Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene einzuhalten – mit intelligenten Tachographen, Apps und Services.

Mit dem WorkshopTab 2 kann die Kontrolle und Kalibrierung der intelligenten Tachographen direkt am Fahrzeug vorgenommen werden. Ob KITAS 4.0 Dokumentation, GNSS- oder DSRC-Prüfung: Die Software erledigt alles im Hintergrund – inklusive des Papierkrams. Beispielsweise können die Flottenkunden über die Serienbrieffunktion effizient informiert werden. So reduzieren sich nicht nur die möglichen Fehlerquellen, sondern auch der Aufwand. Zudem hilft der angebotene Konfigurator dabei, das passende Austauschgerät zu finden und gleich vom WorkshopTab 2 aus zu bestellen. Und für die vom EU Mobilitätspaket I vorgeschriebenen regelmäßigen Updates steht das nötige DTCO-Updatekabel zum WorkshopTab 2 zur Verfügung.

Eine Herausforderung ist die heterogene Bestandsflotte, die aus vielen unterschiedlichen Fahrzeugmodellen unterschiedlichen Alters mit diversen Tachographengenerationen besteht. Hierfür bietet VDO neue EU Mobilitätspaket Kits, die alles enthalten, was für man für die Nachrüstung benötigt: den DTCO 4.1, eine DSRC-Antenne; das passende Kabel und eine smarte Programmierung, die es erlaubt, bestehende Parameter aus dem alten Tachographen zu übernehmen, neu zu kalkulieren oder sogar ganz neu zusammenzufügen. Bei einer Registrierung als zertifizierter VDO-Einbaupartner gibt es sogar noch ein kostenloses Grundlagentraining für den Einbau des DTCO 4.1 dazu.

 

myVDO: Zentrales Informationsportal für Flotten und Werkstätten

Auf dem neuen zentralen VDO-Informationsportal myVDO finden Werkstätten, Flotten und Fahrpersonal nicht nur alle relevanten Informationen zum EU Mobilitätspaket I, sondern auch aktuelle Software-Updates und Anwenderleitfäden, eLearnings zu den VDO-Produkten, die neuesten Videos rund um den Tachographen vom VDO-Markenbotschafter Olli Gleinert u.v.m. Melden Sie sich jetzt an und verpassen Sie keine relevante Neuigkeit mehr!

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