Der Stichtag ist gefühlt noch ganz weit weg – und dennoch beschäftigt sich die Logistikbranche schon heute mit dem nächsten wichtigen Datum aus dem EU Mobilitätspaket I. Ab 31. Dezember 2024 wird die Nachweispflicht für Fahrerinnen und Fahrer auf 56 Tage verlängert, parallel kommen die neuen Fahrerkarten in Umlauf mit einem Aufzeichnungszeitraum von ebenfalls 56 Tagen. Aber ist das für Fahrerinnen und Fahrer oder Flotten ein Grund für ein mulmiges Gefühl?

Nein, ganz bestimmt nicht. Zum einen bleiben die bereits ausgestellten Fahrerkarten, die noch 28 Tage aufzeichnen, auch Ende 2024 noch bis zu ihrem offiziellen Ablaufdatum gültig. Zum anderen zeichnet die Fahrerkarte entgegen dem allgemeinen Verständnis eben nicht nur die Daten der letzten 28 Tage auf. Diese Hausnummer bezieht sich auf das absolute Minimum, das die Karten speichern können müssen. In Wirklichkeit speichert die Fahrerkarte so lange die Daten des Tachographen, bis ihr Speicher voll ist – schon heute. Dann, und nur dann, überschreibt sie die am längsten zurückliegenden gespeicherten Daten. Selbst bei Vielfahrerinnen und Vielfahrern können so mindestens einige Monate gespeichert werden.

 

Welche Herausforderungen stellen die neuen Fahrerkarten?

Für das Fahrpersonal gibt es also keinen Grund zur Sorge. Aber was ist mit Flottenbetreibern und Logistikunternehmen? Müssen sie zum Beispiel mit Problemen wegen der Verlängerung rechnen? Solange die Einführung der neuen Version der Fahrerkarten auf nationaler Ebene reibungslos verläuft ist damit nicht zu rechnen.

Trotzdem sollte man einige Dinge beachten. Denn die Fuhrparks sind auch weiterhin verpflichtet, die aufgezeichneten Daten der Fahrerkarte regelmäßig nach 28 Tagen herunterzuladen und zu archivieren – und das wird auch mit der 56-Tage-Fahrerkarte und nach dem 31. Dezember 2024 so bleiben.

Eine Herausforderung könnte aber tatsächlich auftauchen, wenn Flotten die 56-Tage-Fahrerkarten in den täglichen Betrieb ihres Fuhrparks integrieren wollen: Nicht alle Software- und Hardware-Tools für das Flottenmanagement, die derzeit für das Herunterladen und Auswerten von Fahrtenschreiberkartendaten verwendet werden, sind heute schon in der Lage, den neuen verlängerten Zeitraum zu verarbeiten. Flottenbetreiber sollten daher rechtzeitig vor dem Umstellungstermin ihre Geräte auf Kompatibilität mit den neuen Fahrerkarten prüfen. Sowohl unser intelligenter Tachograph der zweiten Version DTCO 4.1 als auch unsere Flotten- und Tachographen-Management-Plattform VDO Fleet können bereits heute damit umgehen.

 

Mehr Strafen durch neue Fahrerkarten?

Noch eine Sorge, die viele in der Branche umtreibt: Werden durch die Verlängerung des Aufzeichnungszeitraums auch mehr Verstöße aufgedeckt? Grundsätzlich gehen die Expertinnen und Experten hier nicht unbedingt davon aus, dass mehr irreguläres Verhalten aufgedeckt werden wird. Aber durch die verlängerte Aufzeichnungsdauer von 56 Tagen sind die Verkehrsbehörden in der Lage, fahrerbezogene Daten über einen längeren Zeitraum zu überprüfen – vor allem, wenn sie die Verdachtsfälle mit zunehmender Fernabfrage der Fahrtenschreiberdaten bei Straßenkontrollen häufiger finden können. Diese Fernkontrollen können den Behörden zwar nur einen ersten Hinweis auf schwarze Schafe geben, dennoch erhöht sich dadurch natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Verstöße aufgedeckt werden.

Der verlängerte Aufzeichnungszeitraum gibt Flottenmanagerinnen und -managern aber auch einen Vorteil in Sachen Compliance: Durch die Überwachung der vertrauenswürdigen Daten aus dem DTCO 4.1 können sie selbst etwas für die Einhaltung der Rechtsvorschriften in ihrem Fuhrpark unternehmen. So bietet VDO Fleet einen umfassenden Überblick über die häufigsten Verstöße innerhalb der Flotte. Dazu verarbeitet die Funktion VDO Fleet Scorecards (ERRU) die Daten der letzten 52 Wochen und listet standardmäßig die zehn häufigsten Verstöße der Flotte auf. Diese zeigt die Scorecard sogar für jeden einzelnen Fahrer an, sodass gezielte Schulungen möglich sind. Proaktiv genutzt, können die Tachographendaten aus dem verlängerten Aufzeichnungszeitraum also einen echten Mehrwert für die Compliance und den Betrieb einer Flotte insgesamt bieten.