Im Jahr 2020 registrierte das Bundesamt für Güterverkehr BAG mehr als 15.000 Verstöße im Fahrpersonalrecht nach VO (EU) 561/2006 und dem AETR in Deutschland. Zuwiderhandlungen gegen Lenk- und Ruhezeiten-Vorschriften sowie Arbeitszeitregelungen gehören zu den Hauptursachen von Bußgeldbelegungen. Kein Wunder, denn die europäischen Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten sind komplex. Hinzu kommt eine Vielzahl von nationalen Arbeitszeitvorschriften, die bei der Disposition ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Fahrpersonal und Flottenmanager stehen bei der Berechnung der Fahrzeiten gleichermaßen immer wieder vor Herausforderungen. Mit dem Modul „Arbeitszeiten“ der Flottenmanagement-Software VDO Fleet kann hier Abhilfe geleistet werden.

 

Die Lenkzeit ist nur ein Teil der Arbeitszeit

 

Lenkzeit ist die Zeit, in der „gelenkt“ wird. Zu ihr gehören Standzeiten, beispielsweise verursacht durch das Stehen an Ampeln oder Bahnübergängen. Nun ist die Lenkzeit aber nur ein Teil der Arbeitszeit. Diese wird definiert als Zeitraum zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende. Ruhepausen und Ruhezeiten gehören weder zur Lenk- noch zur Arbeitszeit. Auch Bereitschaftszeiten im Lkw oder außerhalb des Lkw zählen nicht als Arbeitszeit. Wohl aber gehören zur Arbeitszeit Tätigkeiten wie das Be- und Entladen oder die Überwachung von Be- und Entladungen. Auch Wartungs- oder Reinigungsarbeiten oder Zeiten, die für behördliche oder gesetzliche Formalitäten in Anspruch genommen werden, gehören dazu. Während Lenk- und Ruhezeiten einheitlich geregelt sind, weichen nationale Höchstarbeitszeiten durchaus voneinander ab.

 

Andere Länder – andere Arbeitszeitregelungen

 

Die unterschiedlichen nationalen Regelungen in Bezug auf Arbeitszeiten tun sich vor europäischen Flottenmanagern auf wie ein Zahlen-Dschungel. Allein das banale Beispiel der täglichen Arbeitszeit verdeutlicht dies: So liegt die maximale tägliche Arbeitszeit in Frankreich bei 10 Stunden, darf in einem Zeitraum von 12 Wochen jedoch sechsmal auf 12 Stunden verlängert werden. In Deutschland hingegen liegt die Grenze bei 8 Stunden und kann bis auf 10 Stunden ausgedehnt werden, sofern eine durchschnittliche Arbeitszeit sowie eine maximale Lenkzeit von 8 Stunden nicht überschritten wird. In der Schweiz wiederum sind 9 Stunden pro Tag erlaubt, zweimal wöchentlich dürfen es 10 Stunden sein. Die Möglichkeiten, eigene Fahrer Tätigkeiten außerhalb der reinen Lenkzeit durchführen zu lassen, sind also sehr unterschiedlich und müssen bei Disponenten stets Berücksichtigung finden. Dass es in Bezug auf wöchentliche Arbeitszeiten, Ruhepausen und weitere Bestimmungen genauso kompliziert ist, liegt auf der Hand.

 

Paradebeispiel Österreich

 

So versteht man in Österreich unter Arbeitszeit die Lenkzeit, die sonstigen Arbeitsleistungen, aber auch die Arbeitsbereitschaft. In einem Durchschnitt von 17 bzw. 26 Wochen (abhängig vom Kollektivvertrag) darf die maximale Arbeitszeit aber nur 48 Stunden betragen. Inkludiert man die Arbeitsbereitschaft, ist eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit bis zu 55 Stunden möglich. In einzelnen Wochen darf sie bis zu 60 Stunden betragen. Zum Vergleich: die maximale Lenkzeit laut EU-Verordnung beträgt 56 Stunden. In Anbetracht aller Tätigkeiten, die ein Fahrer außerhalb des Fahrens zu erfüllen hat, wird klar, dass die 56 Stunden Lenkzeit in Österreich wohl kaum voll ausgenutzt werden können, ohne Bußgelder zu riskieren.

Ähnlich irreführend sieht es mit den Lenkpausen aus. Laut EU-Verordnung ist eine Lenkpause nach 4,5 Stunden Fahrt vorgegeben. Die Pause zählt dann zwar nicht mehr zur Lenkzeit, sehr wohl aber zur Arbeitszeit – und die muss in Österreich generell nach spätestens 6 Stunden unterbrochen werden. Hier ist also genau zu beachten, wie Fahrerinnen und Fahrer ihre Lenkzeitunterbrechung verbringen.

Ein besonders eindrückliches Beispiel ist das generelle Fahrverbot für Lkw ab 7,5 t, das in Tirol von samstags ab 15 Uhr bis sonntags um 22 Uhr gilt. Allein zu diesem Verbot hat die Tiroler Polizei zwischen Januar und März satte 1260 Verstöße verzeichnet.

 

Wachsender Druck auf Flottenmanager

 

Diese und unzählige weitere Regelungen machen es Flottenmanagern extrem schwer, den Überblick darüber zu behalten, welcher Fahrer in welchem Land gerade welche Vorschriften zu beachten hat. Ein Umstand, der nicht nur Zeit und Nerven beim Disponieren, sondern auch regelmäßig Bußgelder kostet, die vermieden werden könnten.

Je nach Flottengröße sind die Risiken von Bußgeldern also erheblich. Das neue europäische Strafregister ERRU droht in diesem Kontext mit empfindlichen Strafen, die sogar bis zum Verlust der Gemeinschaftslizenz reichen können.

 

VDO Fleet gleicht Tachographendaten mit EU-Verordnung und nationalen Gesetzen ab

 

Höchste Zeit also, dass eine digitale Lösung hier Abhilfe schafft. Die gibt es nun mit der Flottenmanagement-Software VDO Fleet, deren Funktionen weit über die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Archivierungspflichten hinausgehen. Das Programm liest die Daten aus dem intelligenten Tachographen zwar zunächst wie gewohnt aus und speichert sie den Vorgaben entsprechend. Neu ist aber, dass die Daten nicht nur vollautomatisch mit EU-Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten, sondern auch mit den Arbeitszeitvorgaben desjenigen Landes, in dem die Fahrten stattgefunden haben, abgeglichen werden. Im Fall von Österreich überprüft die Software deshalb auch die Fahraktivitäten anhand der österreichischen Arbeitszeitverordnung und erkennt Verstöße gegen diese. In übersichtlichen Verstoßberichten werden die Ergebnisse zu jedem Fahrer angezeigt, z. B. im Schichtprotokoll oder im Fahrerbrief.

Flottenmanager müssen sich also nicht mehr um verschiedene Zeit-Regelungen kümmern und bleiben stets auf der sicheren Seite – ebenso wie deren Fahrer, die entsprechend angewiesen werden können. Weil die Funktion in allen EU-Ländern verfügbar ist, liefert VDO hier eine ganzheitliche Compliance-Lösung, die volle Transparenz über die gesamte Flotte im gesamten Operationsgebiet bietet. Anhand der übersichtlich auf dem Dashboard angezeigten Verstöße lassen sich viele Probleme schnell beheben – z. B. können Fahrer, die sich nicht gesetzeskonform verhalten, entsprechend geschult und ungünstig gewählte Routen geändert werden. Vor dem Hintergrund der Komplexität nationaler Vorgaben ist das VDO Fleet-Modul Arbeitszeiten daher eine echte Erleichterung, um Flotten gesetzeskonform zu betreiben und Bußgelder zu vermeiden.