Gute Nachrichten für alle, die die ursprüngliche Frist am 31. Dezember 2024 zur Nachrüstung ihres Tachographen versäumt haben: Die EU-Kommission hat eine Übergangsphase beschlossen, sodass betroffene Fahrzeuge noch bis zum 28. Februar 2025 Zeit haben, ihre alten analogen oder digitalen Fahrtenschreiber der ersten Generation durch den neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version (DTCO® 4.1) zu ersetzen. Doch nach diesem Datum gilt es: Alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die im internationalen Verkehr unterwegs sind, dürfen nur noch mit dem DTCO® 4.1 fahren, falls sie bisher noch ein älteres Modell nutzen.
Und die nächste Umrüstungspflicht lauert schon: Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse, die bereits mit einem intelligenten Tachographen der ersten Version (z. B. DTCO® 4.0 oder 4.0e) ausgestattet sind, müssen bis spätestens zum 19. August 2025 auf die neueste Version umgestellt werden, sofern sie grenzüberschreitend fahren.
Wer die Fristen ignoriert, riskiert hohe Strafen. Nach Ablauf der jeweiligen Nachrüstfrist drohen in Deutschland Bußgelder von bis zu 1.500 Euro – in den Niederlanden sogar bis zu 4.400 Euro. Dank moderner DSRC-RP-Technologie können Verstöße von den Kontrollbehörden zudem aus der Ferne erfasst werden, ohne dass Fahrzeuge angehalten werden müssen.
Deshalb gilt: Warten Sie nicht zu lange! Mit 3,5 Millionen Lkw allein in Deutschland könnten Werkstatttermine knapp werden, je näher die Frist rückt. Besonders effizient ist die Nachrüstung übrigens im Zuge der regulären Tachographenprüfung.
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Welches Tachographenmodell bis zu welcher Frist durch den intelligenten Tachographen der zweiten Version ausgetauscht werden muss, sehen Sie hier auf einen Blick – inklusive einem Hinweis, wie Sie das jeweilige Modell bestimmen können:
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