Alleine in Deutschland gibt es 3,5 Millionen zugelassene Lkw. Wenn alle mit der Nachrüstung auf den DTCO 4.1 bis kurz vor Fristablauf warten, ist der Stau vor dem Werkstatt-Tor vorprogrammiert. Für so manches Fahrzeug ist die Wartezeit zu lang – und es muss ab dem 1. Januar 2025 stehenbleiben. Wer dennoch ohne den intelligenten Tachographen der zweiten Version im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs ist, muss mit empfindlichen Strafen und Bußgeldern, z. B. in Höhe von 1.500 Euro in Deutschland, rechnen. Und durch die DSRC-RP-Technologie im Tachographen können Behörden jetzt auch Fernprüfungen durchführen und Verstöße quasi im Vorbeifahren erkennen.
Wir empfehlen daher dringend eine frühzeitige Nachrüstung, denn derzeit sind in den Nutzfahrzeug-Werkstätten ausreichend Termine und Geräte verfügbar. Besonders zeit- und kosteneffizient wird die Umstellung auf den DTCO 4.1, wenn Sie sie mit der ohnehin geplanten, obligatorischen Prüfung nach § 57b StVZO zusammenlegen. Vermeiden Sie lange Standzeiten und Arbeitsausfälle oder im schlimmsten Fall hohe Strafen und kontaktieren Sie jetzt eine VDO-Partnerwerkstatt für einen zeitnahen Umrüsttermin!
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Leitfaden: EU Mobilitätspaket I