Intelligenter Tachograph Version 2

Alle Fahrzeuge > 3,5t, die noch einen analogen oder einen digitalen Tachographen der 1. Generation (z.B. DTCO 1.x - 3.x) verwenden und grenzüberschreitend eingesetzt werden, müssen mit einem intelligenten Tachographen Version 2 (z.B. DTCO 4.1) ausgerüstet sein.

    Alles zum EU Mobilitätspaket I - Wie Sie gesetzeskonform handeln und Verstöße vermeiden

    Fairness und Sicherheit

    Wir erklären Ihnen, was hinter dem Mobilitätspaket I steckt und was das für Sie bedeutet. Wir zeigen, worauf Sie künftig achten müssen und wie Sie mit dem DTCO 4.0 und seinem Nachfolger, dem DTCO 4.1 auch weiterhin gesetzeskonform handeln.

    Die wichtigsten Infos in einem Leaflet

    NEWS - Aktuelle Gesetzesänderungen

    Seit dem 02.02.2022 besteht die Eingabepflicht des Landessymbols nach einem Grenzübertritt. Fahrerinnen und Fahrer müssen die Eingabe am Tachographen bereits an der ersten verfügbaren Haltemöglichkeit vornehmen (EU 165/2014). Wie das ohne Zeitverlust geht, erfahren Sie in unserem Video.

    Seit dem 21.02.2022 sind Unternehmen dazu verpflichtet, Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden, spätestens acht Wochen nach dem Verlassen Deutschlands zu einer Betriebsstätte in Deutschland zurückführen zu lassen. (EG 1072/2009)  Das gilt auch für im Ausland angemietete Fahrzeuge, die von der Niederlassung des Unternehmens in Deutschland eingesetzt werden.

    Auch sind seit dem 21.02.2022 Kabotagefahrten nach Beendigung der zugelassenen Kabotagebeförderungen in einem EU-Mitgliedsstaat für vier Tage untersagt. Die Frist beginnt mit dem Folgetag der letzten Kabotagefahrt. (EG 1071/2009)

    Zwar benötigen im grenzüberschreitenden Güterverkehr operierende Unternehmen erst ab dem 21.05.2022 eine Gemeinschaftslizenz für Fahrzeuge, die mehr als 2,5 Tonnen wiegen. Entsprechende Anträge können Sie aber bereits seit dem 21.02.2022 bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden stellen. (EU 1072/2009) Für rein nationale Beförderungen ist eine Berechtigung weiterhin erst ab einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen erforderlich.


    PLANEN SIE DIE UMRÜSTUNG JETZT! 

    Alleine in Deutschland gibt es 3,5 Millionen zugelassene Lkw. Wenn alle mit der Nachrüstung auf den DTCO 4.1 bis kurz vor Fristablauf warten, ist der Stau vor dem Werkstatt-Tor vorprogrammiert. Für so manches Fahrzeug ist die Wartezeit zu lang – und es muss ab dem 1. Januar 2025 stehenbleiben. Wer dennoch ohne den intelligenten Tachographen der zweiten Version im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs ist, muss mit empfindlichen Strafen und Bußgeldern, z. B. in Höhe von 1.500 Euro in Deutschland, rechnen. Und durch die DSRC-RP-Technologie im Tachographen können Behörden jetzt auch Fernprüfungen durchführen und Verstöße quasi im Vorbeifahren erkennen.

    Wir empfehlen daher dringend eine frühzeitige Nachrüstung, denn derzeit sind in den Nutzfahrzeug-Werkstätten ausreichend Termine und Geräte verfügbar. Besonders zeit- und kosteneffizient wird die Umstellung auf den DTCO 4.1, wenn Sie sie mit der ohnehin geplanten, obligatorischen Prüfung nach § 57b StVZO zusammenlegen. Vermeiden Sie lange Standzeiten und Arbeitsausfälle oder im schlimmsten Fall hohe Strafen und kontaktieren Sie jetzt eine VDO-Partnerwerkstatt für einen zeitnahen Umrüsttermin! 

    Alle Informationen zu den neuen Kabotage-Regelungen, den damit verbundenen Erleichterungen für das Fahrpersonal und den Berufszugangsvoraussetzungen erhalten Sie im 

     

     

    Leitfaden: EU Mobilitätspaket I

    UMRÜSTPFLICHT: WELCHER TACHOGRAPH AB WANN?

    Alle Angaben zu gesetzlichen Fristen ohne Gewähr.

    Das sind die Fristen

    Neufahrzeuge (Erstzulassungen) > 3,5 t* werden mit einem intelligenten Fahrtenschreiber Version 2 (z. B. DTCO 4.1) ausgerüstet.

     

     

    * Fahrzeuge gemäß der Definitionen, auf welche die neuen Verordnungen Anwendung finden.

    Alle Fahrzeuge > 3,5 t*, die noch einen analogen oder einen digitalen Tachographen der 1. Generation (z. B. DTCO 1.x – 3.x) verwenden und grenzüberschreitend eingesetzt werden, müssen mit einem intelligenten Tachographen Version 2 (z. B. DTCO 4.1) ausgerüstet sein.

     

     

    * Fahrzeuge gemäß der Definitionen, auf welche die neuen Verordnungen Anwendung finden.

    Alle Fahrzeuge > 3,5 t*, die grenzüberschreitend eingesetzt werden, müssen bis zum 19.08.2025 mit einem intelligenten Tachographen Version 2 (z. B. DTCO 4.1) ausgerüstet sein. Das bedeutet, auch die genannten Fahrzeuge, welche mit einem intelligenten Tachographen der 1. Version (z. B. DTCO 4.0) ausgestattet sind, müssen umgerüstet werden.

     

     

    * Fahrzeuge gemäß der Definitionen, auf welche die neuen Verordnungen Anwendung finden.

    Alle Fahrzeuge > 2,5 t* im grenzüberschreitenden Güterverkehr müssen mit dem erweiterten intelligenten Fahrtenschreiber (DTCO 4.1) ausgerüstet sein.

     

     

    * Fahrzeuge gemäß der Definitionen, auf welche die neuen Verordnungen Anwendung finden.

    ** Diese Fristen hängen vom jeweiligen Inkrafttreten der EU-Verordnungen bzw. der Dauer des Gesetzgebungsprozesses ab.


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    Der DTCO 4.1 Die neue Generation des intelligenten Tachographen

    Der neue DTCO 4.1 ist in der Lage, Grenzübergänge eines Fahrzeuges zu erkennen und zu speichern. Das Gerät protokolliert zudem die Position und Zeit beim Be- und Entladevorgang und zeichnet die Angaben zusammen mit den Fahrer- und Fahrzeugdaten mindestens so lange auf, wie es die neue Regelung verlangt. Die neue Version liefert noch sicherer zuverlässige Daten für noch effizientere Verkehrs- und Handelskontrollen.

    Anders als sein Vorgänger ist der DTCO 4.1 dazu in der Lage, als eine der ersten industriellen Anwendungen überhaupt das europäische Galileo-Signal (OS-NMA) zu nutzen. OS-NMA steht für Open Service Navigation Message Authentication. Es handelt sich um eine Technik, die Navigationsnachrichten einen kryptographischen Schutz hinzufügt, um optimal gegen Cyber-Angriffe gewappnet zu sein.

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    VDO Fleet unterstützt Sie beim Mobilitätspaket

    Auch die VDO Datenmanagement-Software unterstützt Flottenunternehmen und Flottenmanagementanbieter kompetent bei der Einführung des europäischen Mobilitätspaketes – und gibt Sicherheit bei der Anwendung aktueller und zukünftiger Regelungen.
    Deshalb konzentriert sich Continental mit seiner Marke VDO auf die passenden Lösungen von morgen und entwickelt bereits weitere Services, die Ihnen als Flottenmanager das Überwachen und die Einhaltung der neuen Regeln innerhalb des Mobilitätspaketes vereinfachen. Mehr dazu Ende des Jahres!

     

     

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    Erweiterte Tachographenpflicht Künftig auch ab 2,5 Tonnen

    Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Tachographenpflicht auch für Fahrzeuge, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen übersteigt und die im internationalen gewerblichen Verkehr eingesetzt werden.

    Handwerker mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen, die ihre Ausrüstung befördern bzw. ihre Produkte in einem Umkreis von 100 km vom Standort ihres Unternehmens ausliefern, bleiben davon ausgenommen. Auch ausgenommen sind Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die für eine nicht gewerbliche Güterbeförderung eingesetzt werden. Das Fahren darf hier nicht die Haupttätigkeit der Person sein, die das Fahrzeug führt.

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    Maintrans: EU MPI & DTCO 4.1


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