Frankreich, Januar 2025: Die Kontrollbehörden führen eine routinemäßige Verkehrskontrolle in der Nähe von Bordeaux durch. Mehrere Lkws werden angehalten und wie so oft entdecken die Beamten diverse Verstöße: mangelhafte Ladungssicherung, nicht eingehaltene Ruhezeiten und mehrere Kabotagefahrten zu viel. Neu im Visier der Behörden: Der falsche Tachograph. Denn einige der kontrollierten 3,5-Tonner haben nicht rechtzeitig zum Stichtag am 31.12.2024 den neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version nachgerüstet. Ein teures Versäumnis, das nicht nur zu satten Geldstrafen, sondern im schlimmsten Fall auch zur Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge führen kann.

Wie im EU-Mobilitätspaket 1 vorgesehen, soll der neue intelligente Tachograph der zweiten Version unter anderem die Fairness und Sicherheit auf Europas Straßen verbessern. Nach den Neuzulassungen sind 2024 auch die ersten Fahrzeuge der Bestandsflotte über 3,5 Tonnen dran, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden und einen alten analogen oder digitalen Tachographen der ersten Version eingebaut haben. Und wer den Stichtag am 31.12.2024 verpasst, muss bei der Fahrt quer durch Europa mit empfindlichen Strafen rechnen.

 

Strafen variieren von Land zu Land

Das Straßenverkehrsnetz in Europa verbindet wichtige Punkte für den Handel und die Mobilität miteinander. Dabei passiert man unter Umständen gleich mehrere Länder auf einer Tour. Mit einem alten Tachographen an Bord bedeutet das, dass auch die Wahrscheinlichkeit einer Strafe mit jedem gefahrenen Meter steigt. Einige Beispiele:

  • Im Atlantik-Korridor, der von Portugal über Spanien und Frankreich nach Deutschland führt, können insgesamt Bußgelder von bis zu 70.000 Euro verhängt werden. In Frankreich kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen.
  • Auf dem Baltisch-Adriatischen Korridor, der von Polen nach Italien über Tschechien, die Slowakei und Österreich reicht, können sich die potenziellen Bußgelder auf bis ca. 46.000 Euro summieren, was zum Teil daher rührt, dass die italienische Behörde sowohl den Fahrer persönlich, als auch den Transportunternehmer zur Kasse bitten. Die slowakische Polizei ist außerdem dazu berechtigt, die Zulassungsdokumente und das Kennzeichen einzubehalten, bis eine Nachrüstung erfolgt ist.
  • In den anderen Korridoren quer durch Europa, zum Beispiel entlang Rhein und Donau, von der Nordsee zum Mittelmeer oder zwischen Nord- und Ostsee sieht es nicht viel besser aus. In der EU hat aktuell lediglich Irland noch keine Strafen vorgesehen, europaweit gibt es nur wenige Staaten mit Ausnahmen.

 

Frühzeitig handeln und Strafen umgehen

Die Risiken eines Fristversäumnisses sprechen für sich: Frühzeitiges Handeln ist aktuell insbesondere für alle wichtig, deren Flotte noch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im internationalen Einsatz haben, die mit einem alten analogen oder digitalen Fahrtenschreiber der ersten Generation unterwegs sind. Die Frist zur Aufrüstung Ende des Jahres rückt näher, und mit jeder Woche werden die Termine in den Werkstätten knapper. 

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