In den europäischen Nutzfahrzeugwerkstätten ist immer noch viel los. Während sie gerade noch die letzten Nachzügler der ersten Umrüstungswelle aus dem vergangenen Jahr mit neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version versorgen, rollt bereits die nächste Welle heran: Denn bis spätestens 19. August 2025 müssen auch die intelligenten Geräte der ersten Version vollständig ausgetauscht sein. Umso wichtiger, dass Logistikflotten auch für ihre verbliebenen Fahrzeuge möglichst schnell einen Umrüstungstermin vereinbaren.
Wie im EU Mobilitätspaket I vorgegeben, wir die Einführung des neuen intelligenten Tachographen (2. Version) für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt sind, seit 2023 in drei Phasen umgesetzt: Zum Start im August 2023 mussten nur die neu zugelassenen Fahrzeuge ab Werk mit dem DTCO 4.1 ausgestattet werden. Bis Ende 2024 musste dann ein Großteil der europäischen Bestandsflotte in die Werkstatt, um dort ihre älteren analogen oder digitalen Fahrtenschreiber der ersten Generation durch ein neues Gerät austauschen zu lassen. Nun konzentriert sich die Branche auf die letzte Tranche der umzurüstenden Fahrzeuge – nämlich jene, die derzeit noch mit der ersten Version des intelligenten Tachographen, also zum Beispiel mit dem DTCO 4.0 oder 4.0e unterwegs sind.
Die Erfahrung des letzten Jahres hat aber gezeigt: Viele Flottenbetreiber lassen sich gerne Zeit bis kurz vor der Frist – und haben dann Schwierigkeiten, noch rechtzeitig einen Termin in der Werkstatt für ihre Fahrzeuge zu bekommen. Dabei kann eine vorausschauende Planung nicht nur Zeit, sondern auch Geld sparen.
Verspätung schützt nicht vor Strafen!
Zögern und Zaudern lohnt sich nicht! Denn die Kontrollbehörden schlafen nicht und werden mit Ablauf der Frist am 19. August 2025 jedes Fahrzeug, das ohne den neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version festgestellt wird, mit harten Strafen belangen. Das heißt: Bis zu 1.500 Euro in Deutschland oder sogar bis zu 4.400 Euro in den Niederlanden – für jeden einzelnen Verstoß. In manchen Ländern drohen sogar Fahrzeugstilllegungen oder gar eine Freiheitsstrafe. Und weil die Überprüfung von Fahrzeugen für die Behörden durch die DSRC-RP-Technologie besonders einfach ist, ist die Wahrscheinlichkeit, ein Umrüstungsversäumnis per Fernprüfung festzustellen, deutlich höher.
Besonders effizient: Nachrüstung während der periodischen Tachographenprüfung
Mit diesem Wissen kann es jetzt an die Terminplanung mit der Werkstatt gehen. Und wer seine Flotte gut kennt, kann dabei auch noch Geld sparen. Denn besonders effizient wir die Fahrtenschreiber-Umrüstung, wenn man sie mit der ohnehin notwendigen obligatorischen Prüfung nach § 57b StVZO zusammenlegt. Aber auch für alle anderen gilt: Möglichst schnell einen Termin in der Werkstatt ausmachen und die Sicherheit haben, auch nach abgelaufener Frist grenzüberschreitend unterwegs sein zu können.
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