Der französische Begriff „caboter“ bedeutet so viel wie „von Hafen zu Hafen fahren“. Wenn in der EU die Rede von Kabotage ist, so meint man daran anknüpfend den gewerblichen Güterverkehr in einem Staat, in dem das Unternehmen, das den Transport durchführt, weder Sitz noch Niederlassungen hat. Es geht dabei nicht um Lieferungen aus dem Heimatland des Unternehmens (oder dorthin), sondern um Beförderungen, bei denen die Be- und Entladung ausschließlich in anderen Ländern stattfindet. So spricht man von „kleiner Kabotage“, wenn ein ausländisches Unternehmen Transporte innerhalb eines anderen Landes durchführt. „Große Kabotage“ meint hingegen den Transport zwischen zwei Ländern durch ein Unternehmen, das aus einem dritten Staat stammt.  

 

Bereits 1998 wurde Kabotage in den ersten europäischen Ländern erlaubt, was deutschen Spediteuren seither große Schwierigkeiten bereitet. Denn hierzulande verstärkt billig arbeitende Konkurrenz aus dem Ausland den Fahrermangel zunehmend. Dieses Problems versucht sich das EU-Parlament nun anzunehmen. 

 

Gemeinsame Bestimmungen in der EU 

 

Seit dem 14. Mai 2010 hat die EU durch die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 einheitliche Kabotagebestimmungen, welche die Kabotage innerhalb der EU-Mitgliedstaaten beschränken, um einen fairen Wettbewerb zu wahren. Sie beziehen sich auf Lkw mit einem Gewicht über und unter 3,5 Tonnen. Erlaubt sind bis zu drei Kabotage-Fahrten innerhalb von sieben Tagen – das bezieht sich auch auf das Durchfahren von Transitländern bei großer Kabotage. Die sogenannten Entsenderegeln legen überdies fest, dass die Lohn- und Sozialstandards desjenigen Landes einzuhalten sind, in dem die Dienstleistungen erbracht werden. Dazu zählen beispielsweise die vorherige Anmeldung, Mindestlohn oder die Mitführung entsprechender Bescheinigungen über den Transport. Eine Auflistung der Entsenderegeln nach Land finden Sie unter http://www.verkehrsrundschau-plus.de/view/71.  

 

Lohn- und Sozialdumping verschärft Fahrermangel 

 

Die EU-Verordnung sieht vor, dass kein Geschäftsmodell auf Kabotage fußen darf – zumindest nicht als Schwerpunkt. Dennoch wurden im Jahr 2017 laut Eurostat mit 20,4 Mrd. tkm fast die Hälfte aller EU-Kabotagebeförderungen in Deutschland durchgeführt. Vor dem Hintergrund der großen Unterschiede bei Lohn- und Sozialkosten innerhalb der EU sind das problematische Zahlen für deutsche Spediteure, die händeringend nach Fahrern suchen. Und denen muss man ohne Zweifel mehr als nur den Mindestlohn bieten. Ist das hiesige Geschäft jedoch aufgrund von Kabotage zu hart umkämpft, lassen sich die Konditionen für Fahrer kaum verbessern. 

 

Die Hoffnung auf Besserung durch EU-Mobilitätspaket 

 

Nach der Einigung auf ein Mobilitätspaket steht die EU vor der Einführung neuer regulierender Maßnahmen, welche die Bedingungen für deutsche Spediteure verbessern könnten. So bleibt die Regelung bestehen, dass drei Kabotagefahrten an sieben Tagen im Anschluss an eine internationale Güterbeförderung möglich sind. Allerdings soll danach eine viertägige Pause Pflicht werden, in der entsprechende Lkw zurück ins Heimatland müssen. Alle acht Wochen sind die Fahrzeuge sogar zum operativen Sitz des Unternehmens zu überführen. 

 

Um künftig Verstöße gegen die Bestimmungen zu Kabotage und zur Entsendung von Fahrern besser ahnden zu können, sollen mithilfe einer neuen Generation des intelligenten Tachographen EU-weit Grenzübertritte erfasst werden. Möglich wird das dank Satellitenortung – hier kommt das europäische Satellitensystem Galileo zum bestehenden GPS und dem russischen GLONASS hinzu. Damit dokumentiert der Tachograph, ob Fahrer und Fahrzeug tatsächlich nach drei Kabotagefahrten in das entsprechende Heimatland zurückgekehrt sind. Continental beispielsweise entwickelt gerade den DTCO 4.1, der mit entsprechender Technik ausgestattet sein wird.