Mit dem Mobilitätspaket 1 gehen auch neue Routinen einher, die ihren Weg in den Alltag des Fahrpersonals finden müssen. Dazu gehört auch ein neuer Zwangsstopp, der seit 02.02.2022 nach einem Grenzübertritt fällig ist. Mit dem Komfort-Upgrade DTCO 4.0e dürfte dieser allerdings besonders kurz ausfallen.
Die Sache mit den Länderkürzeln
Fahrerinnen und Fahrer sind gemäß Artikel 34 Absatz 7 VO (EU) Nr. 165/2014 verpflichtet, im digitalen Fahrtenschreiber das Symbol des Landes einzugeben, in dem sie ihre tägliche Arbeitszeit beginnen bzw. beenden. Eine Routine, die sich nicht der allergrößten Beliebtheit erfreut und zudem gerne übersehen wird. Von den neuen EU-Regelungen zum Mobilitätspaket ist auch dieser Vorgang betroffen. Denn sie schreiben vor, dass Fahrerinnen und Fahrer das Landessymbol eines Landes nunmehr bereits dann in den Fahrtenschreiber eingeben müssen, sobald sie dessen Grenze übertreten haben.
Eingabe zu Beginn des ersten Halts
Die Vorschrift ist seit dem 2. Februar 2022 in Kraft. Die Norm schreibt vor, dass die Eingabe des Länderkürzels nach Überqueren der Grenze zu einem Mitgliedstaat zu erfolgen hat, und zwar zu Beginn des ersten Halts in diesem Mitgliedstaat. Dieser erste Halt ist jedoch noch sehr vage definiert. So besagt die Vorschrift, dass er auf dem nächstmöglichen Halteplatz an oder nach der Grenze zu erfolgen hat. Nur wer auf einem Fährschiff oder der Eisenbahn unterwegs ist, muss das Symbol des Landes erst im Ankunftshafen oder -bahnhof eingeben.
In jedem Fall hatte die Regelung aber zur Folge, dass Nutzfahrzeuge im internationalen Verkehr nach Grenzübertritt eine kurze Zwangspause einlegen müssen. Schließlich darf die Eingabe der Länderkennung nur im stehenden Fahrzeug vorgenommen werden. Begeistert war das ohnehin gebeutelte Fahrpersonal über diese neue Routine jedoch nicht. Denn mitunter ist die Ländereingabe auch zeitraubend. So zum Beispiel in Spanien, wo zusätzlich zur Kennung „E“ für Spanien auch noch die jeweiligen Regionen eingetragen werden müssen.
Schneller wieder auf der Straße
Wer allerdings schon das Komfort-Upgrade DTC0 4.0e nutzt, dürfte es etwas einfacher haben. Dank einer integrierten Landkarte für die Länder- und Regionen-Erkennung erscheint das betreffende Land per Default im Display zur Auswahl und kann direkt angewählt werden. Das zeitaufwändige Scrollen durch die bis zu 29 Länderkürzel bis zur passenden Kennung entfällt damit. Und da für das Komfort-Update 4.0e keine neue Hardware erforderlich ist, kann die neue Version beim nächsten Werkstatttermin ohne größeren Aufwand aufgespielt werden. Eine kleine Investition, die das Leben der Fahrerinnen und Fahrer nicht nur bei dieser Routine spürbar leichter machen kann.
Übrigens: Spätestens mit der Einführung des neuen DTCO 4.1 entfällt die lästige Routine des Boxenstopps endgültig. Das Gerät wird nämlich in der Lage sein, den Fahrzeugstandort an bestimmten Zeit- und Ortspunkten und somit auch den Grenzübertritt während der täglichen Arbeitszeit zu erkennen, zu speichern und gleichzeitig den hohen Anforderungen an die Sicherheits- und Verschlüsselungstechnik zu genügen. Eine manuelle Eingabe beim Grenzübertritt ist dann nicht mehr nötig.
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