Der Countdown läuft! Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt den neuen intelligenten Tachographen (2. Version) VDO DTCO 4.1 die Zulassung erteilt hat, steht der pünktlichen Auslieferung rechtzeitig vor dem Marktstart nichts mehr im Weg. Aber ab wann genau müssen eigentlich welche Fahrzeuge damit ausgerüstet sein? Wir haben die Antwort.
Bessere Arbeitskonditionen, gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Sicherheit im Straßenverkehr – das sind die Ziele des EU-Mobilitätspakets 1, dessen Regelungen bereits sukzessive umgesetzt werden. In diesem Jahr – pünktlich zum 100. Jubiläum des VDO Tachographen – steht der nächste große Meilenstein an: die Einführung des neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version, dem DTCO 4.1. Wann welche Fahrzeuge damit ausgestattet sein müssen, regelt die Durchführungsverordnung EU 2021/1228. Dabei ganz wichtig und häufig missverstanden: Nur Nutzfahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, müssen nachgerüstet werden. Wer also zum Beispiel ausschließlich in Hamburg oder Frankfurt oder Magdeburg für Speditionen im Nahverkehr fährt, muss die neuen Tachographen nicht nachträglich einbauen lassen.
Fristen für den neuen Tachographen
Neufahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht: Sie müssen ab dem 21. August 2023 mit dem intelligenten Tachographen (2. Version) ausgestattet werden.
Bestandsfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht: Wenn sie bisher einen analogen oder digitalen Fahrtenschreiber der 1. Generation an Bord haben, müssen sie spätestens 31. Dezember 2024 auf die neuen Geräte umgerüstet werden. Wenn sie bereits einen intelligenten Tachographen der 1. Version nutzen, kommt die Umrüstungs-Deadline am 18. August 2025.
NEU! Fahrzeuge über 2,5 Tonnen Gesamtgewicht: Auch kleinere Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr unterliegen künftig der Fahrtenschreiberpflicht. Sie müssen bis spätestens 1. Juli 2026 mit dem neuen intelligenten Tachographen (2. Version) ausgestattet sein.
Behalten Sie diese Stichtage für Ihre Flotte im Kopf und vereinbaren Sie am besten frühzeitig einen Umrüsttermin in Ihrer Werkstatt. Zum Beispiel indem Sie die vorgeschriebenen periodischen Prüfungen dafür nutzen. So weichen Sie dem Ansturm vor dem Stichtag aus und können schon heute von den neuen und erweiterten Funktionen des DTCO 4.1 profitieren.
Mehr über den DTCO 4.1 erfahren Sie hier.