Der wichtige Stichtag für die Nachrüstung der Bestandsflotte im grenzüberschreitenden Verkehr rückt immer näher: Bis zum Jahreswechsel 2024/2025 müssen, wie im EU Mobilitätspaket I vorgegeben, alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit analogen und digitalen Fahrtenschreibern älter als der DTCO 4.0 in die Werkstatt und den neuen DTCO 4.1 einbauen. Und mit der offiziellen Förderung der Bundesregierung geht das jetzt für kurze Zeit besonders kosteneffizient.
Nachrüsten auf den DTCO 4.1 – fast kostenlos
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) unterstützt mit seinem Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ – ehemals De-Minimis – neben vielen weiteren Einzelmaßnahmen zur Effizienzsteigerung auch den Erwerb und Einbau des neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version mit 80 Prozent der dafür anfallenden Kosten. Zum Start der Förderperiode 2024 im Februar waren alle Fördermittel innerhalb weniger Tage vergeben, der Topf war leer. Das hat die Bundesregierung nun erkannt und weitere Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Anträge für das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ nimmt das BALM deshalb seit 06. Mai 2024 wieder an – so lange, bis auch diese Mittel ausgeschöpft sind. Prüfen Sie also am besten gleich Ihre Förderberechtigung und sichern Sie sich schon jetzt die volle Förderung für die Nachrüstung Ihrer Flotte!
Warum sich eine schnelle Nachrüstung lohnt
Die frühzeitige Nachrüstung mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Version DTCO 4.1 ist aus mehreren Gründen sinnvoll:
- Die Strafen sind empfindlich, wenn die Pflicht zum Einbau des neuen Tachographen ignoriert wird. Wer bei einer Kontrolle mit einem veralteten Fahrtenschreiber auffällt, muss zum Beispiel in Deutschland mit einem Bußgeld von 1.500 Euro rechnen. Auch andere Länder haben ähnliche Regelungen. Und durch das Lesegerät für Kontrollorgane DSRC-RP ist es für die Behörden mittlerweile besonders einfach, die Verdachtsfälle per Remote Scanning zu identifizieren.
- Die Warteschlangen sind lang, wenn alle Flotten mit der Nachrüstung bis zum Jahresende warten. Dann sind die Werkstattkapazitäten ausgeschöpft und die Terminfindung wird schwierig. Nutzen Sie jetzt die freien Kapazitäten der VDO-Partnerwerkstätten. Eine Werkstatt in Ihrer Nähe finden Sie über unseren Partnerfinder.
- Die Nachrüstung ist besonders effizient, wenn sie gleichzeitig mit der ohnehin geplanten periodischen Prüfung nach § 57b StVZO zusammenzulegen. Das spart nicht nur die Kosten für einen zusätzlichen Werkstatttermin, so vermeidet man auch teure Standzeiten und hat gleichzeitig die Sicherheit, auch im Jahr 2025 grenzüberschreitend unterwegs sein zu können.
Jetzt den DTCO Retrofit Check machen!
Sind Sie sich unsicher, ob die Nachrüstfrist am 31.12.2024 für Ihre Flottenfahrzeuge gilt? Unser zentrales Informationsportal myVDO bietet praktische Hilfe für Flotten, Werkstätten und Fahrpersonal: Der DTCO Retrofit Check gibt nach wenigen Klicks eine verlässliche Einschätzung Ihrer Situation. Zusätzlich finden Sie auf myVDO alle wichtigen Informationen rund um das EU Mobilitätspaket I, aktuelle Software-Updates und Anwenderleitfäden, eLearnings zu den VDO-Produkten, die neuesten Videos rund um den Tachographen von unserem VDO-Markenbotschafter Olli u.v.m. Melden Sie sich jetzt an und verpassen Sie keine relevante Neuigkeit mehr!