Seit Januar wird der neue DTCO® 4.0 verbaut
Ein halbes Jahr vor Inkrafttreten der neuen EU-Bestimmungen zum intelligenten Fahrtenschreiber hat der DTCO® 4.0 aus dem Hause VDO die Typgenehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten. Der neueste Tachograph wird seither verbaut. Damit stellt VDO sicher, dass nach dem 14. Juni neu zugelassene Fahrzeuge gesetzeskonform mit einem intelligenten Tachographen ausgestattet werden können. Die frühzeitige Genehmigung erlaubt es, auch die Fahrzeuge auszurüsten, die vor ihrer Erstzulassung noch zum Aufbauhersteller müssen. Über die rechtlichen Erfordernisse hinaus bietet der intelligente Tachograph die Möglichkeit, Flotten effizienter zu steuern.
Planungssicherheit mit der neuen Technologie
Ab dem 15. Juni 2019 müssen laut der EU-Verordnung 165/2014 alle neu zugelassenen Lkw mit einem intelligenten Tachographen ausgestattet werden. Die Verordnung schreibt vor, dass die neuen Geräte an ein globales Satellitennavigationssystem (GNSS) angebunden werden und zur drahtlosen Datenübermittlung bei Kontrollen während der Fahrt, der sogenannten Dedicated Short Range Communication (DSRC), fähig sind. Um diese gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können, mussten die digitalen Tachographen aller Hersteller in relativ kurzer Zeit nicht unerheblich modifiziert werden. Zwischen Entwicklung und Verbau liegen zudem nicht nur technische Herausforderungen, sondern es müssen auch Anforderungen an die Funktionsfähigkeit und Sicherheit eines Gerätes erfüllt werden – in Prüfvorgängen, die mitunter Zeit kosten. Mit dem Erhalt der Typzulassungen für den DTCO® 4.0 und den neuen Geschwindigkeitssensor KITAS 4.0 durch das Kraftfahrt-Bundesamt Mitte Dezember letzten Jahres besteht jetzt endlich Planungssicherheit für die Flotten und Hersteller. Letztere haben bereits mit dem Einbau des ersten intelligenten Tachographen DTCO® 4.0 begonnen. Auch Neufahrzeuge, die noch vor der Erstzulassung zum Aufbauhersteller kommen, können mit der neuen Technologie ausgestattet werden.
Kernstück des digitalen Flottenmanagements
Neben den großen Vorteilen, die sowohl die Positionsbestimmung per Satellit als auch die Fernkontrolle beim Fahren bieten, wird sich der DTCO® 4.0 als richtungsweisendes Instrument für eine zukunftsorientierte Datenerfassung etablieren. Mithilfe seiner zuverlässigen Sicherheitstechnologie kann er künftig als umfassende, authentifizierte Datenquelle für sämtliche Telematikprozesse und Big-Data-Anwendungen dienen. Er wird als Kernstück im digitalen Flottenmanagement dabei helfen, Transportunternehmen im Rahmen der Digitalisierung noch effizienter zu machen. Die Erfassung von über 70 Datensätzen ist dabei ebenso nützlich wie die intelligente Schnittstelle, welche die problemlose Auswertung der Daten ermöglicht. Das macht den DTCO® 4.0 nicht nur zum notwendigen und hilfreichen Begleiter der Fahrzeuge, die ab dem Stichtag 15. Juni 2019 zugelassen werden. Er kann auch eine lohnende Investition bei Fahrzeugen sein, die noch vor Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung ihre Zulassung erhalten haben. Vor allem dann, wenn eine Flotte im internationalen Transport tätig ist. Schließlich verspricht die Fernkontrolle am fahrenden Fahrzeug durch die Kontrollbehörden einen nicht unerheblichen Zeitgewinn.