Compliance in 2023: Das kommt jetzt auf Flottenbetreiber zu

Auch 2023 kommen auf die Speditions- und Logistikbranche einige Neuerungen in Sachen Compliance zu. Die wichtigsten rechtlichen Änderungen des neuen Jahres haben wir hier in Auszügen zusammengestellt.

Der intelligente Tachograph der 2. Version kommt!

Am 21. August 2023 ist es soweit: die zweite Version des intelligenten Tachographen wird für alle Neufahrzeuge ab 3,5 Tonnen zur Pflicht. Der DTCO 4.1 bringt neue und teilweise veränderte Funktionen mit sich. Zum Beispiel können mit ihm unter anderem Grenzübertritte automatisch erfasst und insbesondere Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen besser dokumentiert werden. Auch verdoppelt sich mit ihm die Speicherkapazität der Tachographendaten von 28 auf 56 Tage, was ab Ende 2024 ebenfalls zu den Compliance-Pflichten von Flottenmanagern gehören wird.

Höhere Maut auf Bundesfernstraßen

Seit 1. Januar 2023 gilt die neueste Fassung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Die Folge: Auf deutschen Bundesfernstraßen sind nun höhere Mautabgaben für Lkw ab 7,5 Tonnen fällig. Um wieviel sich die Maut erhöht, hängt von der Schadstoffklasse des Fahrzeugs, seinem zulässigen Gesamtgewicht und der Zahl der Achsen ab. Besonders hoch ist der Anstieg mit gut 40 Prozent für Fahrzeuge der Euroschadstoffklasse 4 und einem Gesamtgewicht von bis zu 12 Tonnen. Ab dem Jahr 2024 soll die Maut dann auch auf Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ausgeweitet werden. Die neuen Mautsätze für Deutschland finden Sie hier.
Auch in anderen Ländern wie zum Beispiel in Österreich, Frankreich oder Spanien wurden die Mautgebühren in diesem Jahr angehoben.

Neue Adresse, gleicher Ansprechpartner

Ebenfalls seit Januar 2023 hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) einen neuen Namen: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Als zentrale Kontroll- und Ahndungsbehörde für den Güterverkehr bleibt sie weiterhin zuständig für das Mautverfahren und die Bewilligung von Fördergeldern für Flottenbetreiber, z. B. für De-Minimis-Beihilfen.

Führerscheintausch 2023: Jahrgang 1965-70

Für alle Fahrer zwischen 52 und 58 tickt die Uhr: Denn die Jahrgänge 1965 bis 1970 sollten sich in diesem Jahr um den Umtausch ihres älteren Führerscheins in einen modernen EU-Kartenführerschein kümmern. Denn für sie läuft die Frist am 19. Januar 2024 ab.

Lieferkettengesetz

Neben vielen anderen Branchen müssen auch große Unternehmen aus dem Speditions- und Logistikbereich (> 3.000 Mitarbeiter) seit 1. Januar 2023 das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beachten und sich bemühen, dass es in ihrem Geschäftsbereich und ihrer Lieferkette zu keinen Menschenrechtsverletzungen kommt. Entsprechend müssen diese Unternehmen ein entsprechendes Risikomanagement inkl. Risikoanalyse einführen und umsetzen, um ihr Bemühen zu belegen.