Nutzen Sie das EU Mobilitätspaket I zu Ihrem Vorteil
Von der Beratung bis zur Umrüstung – wir sind Ihr Ansprechpartner
Alleine in Deutschland gibt es 3,5 Millionen zugelassene Lkw. Wenn alle bis kurz vor der Frist auf den DTCO 4.1 umrüsten, sind lange Warteschlangen in den Werkstätten unvermeidlich, und einige Fahrzeuge müssen möglicherweise stillstehen.
Die EU-Kommission hat eine Schonfrist (Informations- und Lernphase) vorgeschlagen, die die Nachrüstfrist auf 28. Februar 2025 verlängert, anstatt wie ursprünglich geplant auf den 31. Dezember 2024. Allerdings werden Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Verkehr ohne die zweite Version des intelligenten Tachographs unterwegs sind, nach diesem Datum mit hohen Strafen rechnen müssen, z. B. Bußgeldern von bis zu 1.500 Euro in Deutschland. Dank der DSRC-RP-Technologie können Behörden Verstöße jetzt auch remote erkennen.
Wir empfehlen dringend, den Umrüstungsprozess so schnell wie möglich zu starten. In den Nutzfahrzeug-Werkstätten sind derzeit ausreichend Termine und Geräte verfügbar. Die Kombination der Umrüstung mit der obligatorischen Tachographenprüfung macht den Prozess noch effizienter.
Vermeiden Sie Strafen, Standzeiten und kostspielige Arbeitsausfälle – kontaktieren Sie noch heute eine VDO-Partnerwerkstatt, um einen Termin für die Umrüstung zu vereinbaren!