Mit der Einführung der Tachographenpflicht innerhalb der EWG 1986 verlor das „Persönliche Kontrollbuch“ – unter der Hand manchmal als „Lügenbuch“ diffamiert – seine zentrale Bedeutung als Mittel zum Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten. Seither wurden die gesetzlichen Vorgaben immer schärfer und die Auflagen an die Kontrollgeräte wuchsen gleichermaßen. Der technische Fortschritt und insbesondere die Digitalisierung erlauben es, diesen Anforderungen fortlaufend besser zu entsprechen. So sind heute verschiedene Modellversionen mit unterschiedlichen Laufzeiten im Einsatz, die teilweise recht unterschiedlich bezeichnet werden. Nachfolgend wollen wir die korrekte Nomenklatur vorstellen, um zu einem einheitlichen Sprachgebrauch in der Branche beizutragen und damit mehr Klarheit für die Nutzer der Geräte zu schaffen.

 

Ein Meilenstein: Die 1. Generation des digitalen Tachographen (2006-2019)

 

Mit dem 1. Mai 2006 schrieb die EU erstmals elektronische Kontrollgeräte vor, die sogenannten digitalen Tachographen der 1. Generation. Im Falle von VDO waren dies die DTCO-Modelle 1 bis 3. Mit dieser Technik wurden die analogen Tachoscheiben sukzessive abgelöst und ein großer Schritt in Richtung Manipulationssicherheit vollzogen.

 

Die 2. Generation des digitalen Tachographen: der Intelligente Tachograph (2019-2023)

 

Um einen fairen internationalen Wettbewerb zu ermöglichen und das europäische Straßennetz sicherer zu machen, schrieb die EU ab dem 15. Juni 2019 im grenzüberschreitenden Verkehr ab 3,5 t den Einbau des digitalen Tachographen der 2. Generation in Neufahrzeuge vor. Diese 2. Generation wird auch als „Intelligenter“ bzw. „Smart Tachograph“ bezeichnet. Er muss neben umfangreicher Datenerfassung und erhöhtem Datenschutz u. a. über GNSS (Global Navigation Satellite System)-Positionsbestimmung und DSRC-Fernkommunikation (Dedicated Short Range Communication), dem Transfer von Kontrolldaten „im Vorbeifahren“, verfügen. Entsprechende Modelle sind z. B. der DTCO 4.0 von VDO oder der SE5000 Connekt von Stoneridge.

 

Die 2. Version des Intelligenten Tachographen (ab 2023)

 

Ab 21. August 2023 wird nun für Neufahrzeuge ab 3,5 t der Einbau der 2. Version des oben zitierten Intelligenten Tachographen zur Pflicht. Die künftigen Geräte werden auch Grenzübertritte erfassen und insbesondere Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen besser dokumentieren können. VDO wird hierfür das DTCO-Modell 4.1 liefern.

Unsere Grafik gibt Ihnen einen einfachen Überblick über Generationen und Versionen des digitalen Tachographen und entsprechende DTCO-Modelle:

 

Umrüstpflichten

 

Neben den Vorschriften zum Einbau in Neufahrzeuge beginnen ab 2023 auch entsprechende Fristen für Bestandsfahrzeugen. Wann welche Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit der 2. Version des Intelligenten Tachographen aufgerüstet werden müssen, zeigt Ihnen unser Zeitplan als Schaubild: