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EU-Mobilitätspaket I Newsletter - Exklusiver Leitfaden

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Seien wir ehrlich: Bei all den EU-Vorschriften und laufenden Anpassungen rund um das Mobilitätspaket fühlt es sich manchmal an, als würde man mit verbundenen Augen durch ein Labyrinth navigieren.
Sind Sie sicher, dass Sie alle Vorgaben korrekt umsetzen?
Oder haben Sie noch Zweifel, ob Ihre Flotte wirklich vollständig regelkonform unterwegs ist?


Wir verstehen das – all diese Vorschriften können komplex wirken, und selbst kleine Fehler können zu kostspieligen Bußgeldern oder unerwünschten Betriebsverzögerungen führen.

Genau deshalb hat VDO einen umfassenden Leitfaden zum Mobilitätspaket erstellt:Eine klare, praxisnahe und benutzerfreundliche Informationsquelle, die Sie dabei unterstützt, den Überblick zu behalten und die gesetzlichen Anforderungen sicher zu erfüllen.

Kein mühsames Durchforsten endloser Artikel, Foren und unzuverlässiger Quellen mehr: Mit nur einem Klick erhalten Sie die neuesten Updates zum Mobilitätspaket – direkt von VDO, kompakt und übersichtlich an einem Ort.

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Unsere Experten haben hingeschaut, wo es hakt. Basierend auf den meistgesuchten Fragen im Netz haben wir einen Leitfaden entwickelt, der Klarheit schafft – verständlich, praxisnah und auf den Punkt. Lernen Sie die größten Stolperfallen kennen – und wie Sie sie vermeiden.

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Der intelligente Tachograph Version 2 (DTCO 4.1/4.1a) bietet gegenüber dem DTCO 4.0/4.0e erweiterte Funktionen. Dazu gehören unter anderem die Fernabfrage von Tachographendaten, eine präzisere Standortverfolgung bei grenzüberschreitenden Fahrten und die Unterstützung neuer Technologien wie OSNMA zur Authentifizierung von GNSS-Daten – alles, um die Anforderungen des EU-Mobilitätspakets I zu erfüllen.

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Alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die bereits mit einem intelligenten Tachographen Version 1 (z. B. DTCO® 4.0/4.0e) ausgestattet sind und im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, müssen spätestens bis zum 19. August 2025 auf die neueste Version (DTCO® 4.1 / 4.1a) umgerüstet werden.
Wer die Frist verpasst, riskiert Bußgelder, Sanktionen oder ein Betriebsverbot.


Um das zu vermeiden, sollten Sie Ihre Fahrtenschreiber rechtzeitig umrüsten, damit Ihre Flotte gesetzeskonform und einsatzbereit bleibt.

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Ja, Behörden können über das System DSRC (Dedicated Short Range Communication) bestimmte Fahrtenschreiberdaten aus der Ferne auslesen – ganz ohne das Fahrzeug anzuhalten.
So erhalten sie Zugriff auf zentrale Informationen aus dem Tachographen, um potenzielle Verstöße frühzeitig zu erkennen.

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Wie viel kostet es und wie lange dauert es, einen Fahrtenschreiber auszutauschen?

Funktioniert der neue Fahrtenschreiber mit dem Telematiksystem meines Fahrzeugs?

Muss ich die Fahrerkarte austauschen, wenn ich den Fahrtenschreiber austausche?

All diese Antworten und mehr finden Sie im exklusiven Leitfaden!

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Werfen Sie einen Blick auf den Inhalt dieses Newsletters: Exklusiver Leitfaden zum EU- obilitätspaket I:

  • Tachographen - alles über die Umrüstung 7
  • Tachographen - andere wichtige Fragen.
    15
  • DSRC und Telematik 20
  • Fahrerkarten
    23
  • Arbeitszeiten - Fahrer
    25

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